Soziale Dreigliederung

Die Dreigliederung des sozialen Organismus – oder die Soziale Dreigliederung – ist ein Leitbild für die gesellschaftliche Entwicklung, von Rudolf Steiner entwickelt.

Die soziale Dreigliederung beschreibt die Grundstruktur einer Gesellschaft. Die Koordination der gesamtgesellschaftlichen Lebensprozesse wird darin nicht zentral durch den Staat oder eine Führungselite erfolgt, sondern durch drei selbst verwaltete und relativ autonome Subsysteme, die sich in Balance halten.

Der soziale Organismus, der den zentral verwalteten Einheitsstaat ablöst, soll nach dem Muster des dreigliedrigen menschlichen Organismus aus dem lebendigen Zusammenwirken von drei selbstständigen Gliedern entstehen - aus dem Wirtschafts-, dem Rechts- und dem Geistesleben.

Das Wirtschaftsleben ist dabei vergleichbar dem Nerven-Sinnessystem, das Rechtsleben dem Rhythmischen System und das Geistesleben dem Stoffwechselsystem. (Siehe Esoterische Grundlagen II)

Das Wirtschaftslebens entfaltet sich auf der Grundlage des nutzbaren Bodens im Kreislauf der Warenherstellung (Produktion), des Vertriebs (Handel) und des Verbrauchs (Konsum). Geregelt wird es nach dem Prinzip der Brüderlichkeit durch Assoziationen.

Das Rechtsleben umfasst das eigentlich Politische und das Verwaltungsrecht. Es regelt das Verhältnis von Mensch zu Mensch nach dem Prinzip der Gleichheit in für alle gleich geltenden Gesetzen.

Das auf Freiheit gegründete Geistesleben wird nicht staatlich reglementiert. Es umfasst das gesamte Bildungswesen, Kunst, Religion, technische Erfindungen aber auch die Rechtsprechung im Privat- und Strafrecht.

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