Ist das Saarland unabhängig?

Hier betone ich extra: Texte, die ich reblogge, geben nicht ausschließlich meine Meinung wieder. Den Inhalt dieses Textes fand ich lustig und denke, was wäre, wenn das stimmt?

Saarland und Berlin sind nicht Teil der BRD
Neuheiten - Zum Thema Wahlen
von Arne Freiherr von Hinkelbein 


In den vergangenen Jahren haben alle Inhaber deutscher Ausweispapiere mit dem Eintrag "DEUTSCH" ab dem 18. Lebensjahr wählen dürfen, obwohl die Gesetze dies nicht vorsehen. Demzufolge sind auch aus diesem Grund alle Wahlen ungültig und nichtig.

Doch auch das Grundgesetz selbst läßt erkennen, daß es keinen legitimierten Bundestag und damit auch keinen legitimierten Gesetzgeber geben kann. So heißt es im Art. 144 (2) GG:

"Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23 aufgeführten Länder oder in einem Teile eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht, gemäß Artikel 38 Vertreter in den Bundestag und gemäß Artikel 50 Vertreter in den Bundesrat zu entsenden."

Im Art. 23 GG sind jedoch keine Länder aufgeführt und benannt. Folglich gibt es auch keinen Bundestag, der rechtmäßig im Sinne der verfassungsgebenden Ordnung dem Bonner Grundgesetz zusammen gesetzt ist. Wie auch immer dies zu werten ist, Vertreter aus der ehemaligen Ostzone können keinen Zugang zu den Parlamenten haben.
Ebenso Vertreter des Saarlandes und von Berlin.

Das Saarland trat bekanntlich durch eine Volksabstimmung im Jahre 1955 im Jahr 1957 der Bundesrepublik Deutschland politisch bei. Die Gesetze, die diesen Beitritt regelten wurden mit dem zweiten Bundesbereinigungsgesetzes vom 23.11.2007 aufgehoben und wie folgt vermerkt:

Artikel 1 Aufhebung des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes (101-2) LINK

"Das Gesetz über die Eingliederung des Saarlandes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 101-2, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben."

Artikel 2 Aufhebung des Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht im Saarland (101-3)

"Das Gesetz zur Einführung von Bundesrecht im Saarland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 101-3, veröffentlichten bereinigte Fassung wird aufgehoben."

Das Saarland ist nicht mehr in den Bundesländern eingegliedert und es gilt auch kein Bundesrecht mehr im Saarland.

Auch für Berlin gibt es keine Zugehörigkeit zum Bundesgebiet:

Zur Direktwahl der Berliner Vertretungen zum Bundestag und ihr volles Stimmrecht im Bundestag und im Bundesrat finden wir wörtlich: (Bundesgesetzblatt 1990, Teil I S 1068).

"Die Haltung der Alliierten, daß die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten und entwickelt werden, wobei sie berücksichtigen, daß diese Sektoren wie bisher KEIN Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin NICHT von ihr regiert werden, bleibt unverändert."

Daher werden bundesdeutsche "Gesetze" (Geschäftsanordnungen des Vereinigten Wirtschaftsgebietes als Treuhänder der Alliierten) weiterhin in Bonn ausgegeben. Berlin hat nur repräsentativen Charakter und bleibt daher weiterhin Vier-Sektoren-Stadt.

1.) BGBl. 1990, Teil I, Nr. 27, S. 1068, ausgegeben zu Bonn am 20. Juni 1990
2.) BGBl. 1990, Teil II, Nr. 36, S. 1273-1276, ausgegeben zu Bonn am 2. Oktober 1990
3.) BGBl. 1990, Teil II, Nr. 42, S. 1386-1389, ausgegeben zu Bonn am 9. November 1990

Juristisch gesehen ist das zur Wahl gehen, Beihilfe zum Verfassungsbruch und das Drucken und Aufstellen von Wahlplakaten Anstiftung zum Verfassungsbruch.