Hier betone ich extra: Texte, die ich reblogge, geben nicht ausschließlich meine Meinung wieder. Den Inhalt dieses Textes fand ich lustig und denke, was wäre, wenn das stimmt?
Saarland und Berlin sind nicht Teil der BRD
Neuheiten - Zum Thema Wahlen
von Arne Freiherr von Hinkelbein
In den vergangenen Jahren
haben alle Inhaber deutscher Ausweispapiere mit dem Eintrag "DEUTSCH" ab
dem 18. Lebensjahr wählen dürfen, obwohl die Gesetze dies nicht
vorsehen. Demzufolge sind auch aus diesem Grund alle Wahlen ungültig und
nichtig.
Doch auch das Grundgesetz
selbst läßt erkennen, daß es keinen legitimierten Bundestag und damit
auch keinen legitimierten Gesetzgeber geben kann. So heißt es im Art.
144 (2) GG:
"Soweit die Anwendung dieses
Grundgesetzes in einem der in Artikel 23 aufgeführten Länder oder in
einem Teile eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt, hat das Land
oder der Teil des Landes das Recht, gemäß Artikel 38 Vertreter in den
Bundestag und gemäß Artikel 50 Vertreter in den Bundesrat zu entsenden."
Im Art. 23 GG sind jedoch keine
Länder aufgeführt und benannt. Folglich gibt es auch keinen Bundestag,
der rechtmäßig im Sinne der verfassungsgebenden Ordnung dem Bonner
Grundgesetz zusammen gesetzt ist. Wie auch immer dies zu werten ist,
Vertreter aus der ehemaligen Ostzone können keinen Zugang zu den
Parlamenten haben.
Ebenso Vertreter des Saarlandes und von Berlin.
Das Saarland trat bekanntlich
durch eine Volksabstimmung im Jahre 1955 im Jahr 1957 der
Bundesrepublik Deutschland politisch bei. Die Gesetze, die diesen
Beitritt regelten wurden mit dem zweiten Bundesbereinigungsgesetzes vom
23.11.2007 aufgehoben und wie folgt vermerkt:
Artikel 1 Aufhebung des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes (101-2) LINK
"Das Gesetz über die
Eingliederung des Saarlandes in der im Bundesgesetzblatt Teil III,
Gliederungsnummer 101-2, veröffentlichten bereinigten Fassung wird
aufgehoben."
Artikel 2 Aufhebung des Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht im Saarland (101-3)
"Das Gesetz zur Einführung von
Bundesrecht im Saarland in der im Bundesgesetzblatt Teil III,
Gliederungsnummer 101-3, veröffentlichten bereinigte Fassung wird
aufgehoben."
Das Saarland ist nicht mehr in den Bundesländern eingegliedert und es gilt auch kein Bundesrecht mehr im Saarland.
Auch für Berlin gibt es keine Zugehörigkeit zum Bundesgebiet:
Zur Direktwahl der Berliner
Vertretungen zum Bundestag und ihr volles Stimmrecht im Bundestag und im
Bundesrat finden wir wörtlich: (Bundesgesetzblatt 1990, Teil I S 1068).
"Die Haltung der Alliierten, daß
die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik
Deutschland aufrechterhalten und entwickelt werden, wobei sie
berücksichtigen, daß diese Sektoren wie bisher KEIN Bestandteil
(konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch
weiterhin NICHT von ihr regiert werden, bleibt unverändert."
Daher werden bundesdeutsche
"Gesetze" (Geschäftsanordnungen des Vereinigten Wirtschaftsgebietes als
Treuhänder der Alliierten) weiterhin in Bonn ausgegeben. Berlin hat nur
repräsentativen Charakter und bleibt daher weiterhin
Vier-Sektoren-Stadt.
1.) BGBl. 1990, Teil I, Nr. 27, S. 1068, ausgegeben zu Bonn am 20. Juni 1990
2.) BGBl. 1990, Teil II, Nr. 36, S. 1273-1276, ausgegeben zu Bonn am 2. Oktober 1990
3.) BGBl. 1990, Teil II, Nr. 42, S. 1386-1389, ausgegeben zu Bonn am 9. November 1990
Juristisch gesehen ist das
zur Wahl gehen, Beihilfe zum Verfassungsbruch und das Drucken und
Aufstellen von Wahlplakaten Anstiftung zum Verfassungsbruch.