Energieausweis
Der Energieverbrauch einer Wohnung kann schon mal ein Kriterium bei der Auswahl einer Wohnung sein, oder? Als Anmieter einer Wohnung hat man das Recht, sich vom Vermieter vor jeglicher Unterschrift auf dem Mietvertrag einen Energieausweis vorlegen zu lassen. Wenn der Vermieter das nicht kann, kann er mit einem Bußgeld bestraft werden.
Sehr häufig werden Wohnungen oder Häuser saniert und wie vom Gesetz verlangt "dicht" gemacht. Allerdings wird eines nicht klar formuliert: Falls keine Lüftung eingebaut ist, ist der Bewohner dafür verantwortlich, die nötige frische Luft reinzulassen. Doch weil nur wenige Bewohner "richtig" und vor allem häufig genug lüften, bildet sich sehr schnell Schimmel. Eine Lösung ist, nicht kippzulüften, auch nicht stoßzulüften, sondern querzulüften - mit Durchzug - und alle 4h mindestens - auch nachts! Und vorallem wenn der Toaster Brötchen verbrennt.