Präambel der Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten von Amerika vom 4. Juli 1776:
„Wir halten diese Wahrheiten für ausgemacht, daß alle Menschen gleich
erschaffen worden, daß sie von ihrem Schöpfer mit gewissen
unveräußerlichen Rechten begabt worden, worunter sind Leben, Freyheit
und das Bestreben nach Glückseligkeit.
Daß zur Versicherung dieser
Rechte Regierungen unter den Menschen eingeführt worden sind, welche
ihre gerechte Gewalt von der Einwilligung der Regierten herleiten; daß
sobald einige Regierungsform diesen Endzwecken verderblich wird, es das
Recht des Volks ist, sie zu verändern oder abzuschaffen, und eine neue
Regierung einzusetzen, die auf solche Grundsätze gegründet, und deren
Macht und Gewalt solchergestalt gebildet wird, als ihnen zur Erhaltung
ihrer Sicherheit und Glückseligkeit am schicklichsten zu seyn dünket.
Zwar gebietet Klugheit, daß von langer Zeit her eingeführte Regierungen
nicht um leichter und vergänglicher Ursachen willen verändert werden
sollen; und demnach hat die Erfahrung von jeher gezeigt, daß Menschen,
so lang das Uebel noch zu ertragen ist, lieber leiden und dulden wollen,
als sich durch Umstossung solcher Regierungsformen, zu denen sie
gewöhnt sind, selbst Recht und Hülfe verschaffen.
Wenn aber eine lange
Reihe von Mißhandlungen und gewaltsamen Eingriffen, auf einen und eben
den Gegenstand unabläßig gerichtet, einen Anschlag an den Tag legt sie
unter unumschränkte Herrschaft zu bringen, so ist es ihr Recht, ja ihre
Pflicht, solche Regierung abzuwerfen, und sich für ihre künftige
Sicherheit neue Gewähren zu verschaffen.“
Unabhängigkeitserklärung
Präambel der Allgemeinen Menschenrechte vom 10. Dezember 1948:
Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und
unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen
die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt
bildet, da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten
der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung
erfüllen,
und da verkündet worden ist, daß einer Welt, in der die
Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not
genießen, das höchste Streben des Menschen gilt, da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des
Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes
Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen, da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern,
da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an
die grundlegende Menschenrechte, an die Würde und den Wert der
menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau
erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Forschritt und
bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern, da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der
Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken,
da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von
größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist, verkündet die Generalversammlung
diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen
Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal,
damit jeder
einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets
gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die
Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch
fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine
und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der
Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer
Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.
Menschenrechte
Präambel der Allgemeinen Menschenpflichten:
Da die Anerkennung der allen Mitgliedern der
menschlichen Familie innewohnenden Würde und der gleichen und
unveräußerlichen Rechte die Grundlage für Freiheit, Gerechtigkeit
und Frieden in der Welt ist und Pflichten oder Verantwortlichkeiten einschließt, da das exklusive Bestehen auf
Rechten Konflikt, Spaltung und endlosen Streit zur Folge hat und die
Vernachlässigung der Menschenpflichten zu Gesetzlosigkeit und Chaos
führen kann,
da die Herrschaft des Rechts und die Förderung der
Menschenrechte abhängen von der Bereitschaft von Männern wie
Frauen, gerecht zu handeln, da globale Probleme globale Lösungen
verlangen, was nur erreicht werden kann durch von allen Kulturen und
Gesellschaften beachtete Ideen, Werte und Normen, da alle Menschen
nach bestem Wissen und Vermögen eine Verantwortung haben, sowohl
vor Ort als auch global eine bessere Gesellschaftsordnung zu fördern
– ein Ziel, das mit Gesetzen, Vorschriften und Konventionen allein
nicht erreicht werden kann,
da menschliche Bestrebungen für
Fortschritt und Verbesserung nur verwirklicht werden können durch
übereinstimmende Werte und Maßstäbe, die jederzeit für alle
Menschen und Institutionen gelten, deshalb verkündet die
Generalversammlung der Vereinten Nationen diese Allgemeine Erklärung
der Menschenpflichten.
Sie soll ein gemeinsamer Maßstab sein für
alle Völker und Nationen, mit dem Ziel, daß jedes Individuum und
jede gesellschaftliche Einrichtung, dieser Erklärung stets
eingedenk, zum Fortschritt der Gemeinschaften und zur Aufklärung all
ihrer Mitglieder beitragen mögen.
Wir, die Völker der Erde,
erneuern und verstärken hiermit die schon durch die Allgemeine
Erklärung der Menschenrechte proklamierten Verpflichtungen: die
volle Akzeptanz der Würde aller Menschen, ihrer unveräußerlichen
Freiheit und Gleichheit und ihrer Solidarität untereinander.
Bewußtsein und Akzeptanz dieser Pflichten sollen in der ganzen Welt
gelehrt und gefördert werden.
Menschenpflichten